Wenn es in einem Unternehmen brennt, dann zählt jede Sekunde. Schließlich müssen die Mitarbeiter evakuiert und die Brandherde bis zum Eintreffen der Feuerwehr bestmöglich in Schach gehalten werden. Um einen wirksamen Brandschutz zu gewährleisten, sind die Unternehmen deshalb dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an sogenannten Brandschutzhelfern zu benennen, die im Notfall diese Aufgaben übernehmen.
Die GRUMA Akademie bietet Ihnen eine umfassende Brandschutzhelfer Ausbildung unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung. Innerhalb eines Tages lernen die Teilnehmer unter anderem alle wichtigen Rechtsgrundlagen, die Aufgaben eines Brandschutzhelfers, sowie das Löschen eines Brandes mit Handfeuerlöschern.
Jetzt Brandschutzhelfer werden
Mehr erfahrenDie praktische Ausbildung erfolgt an einem professionellen Firetrainer
Getränke, Mittagessen und Snacks inklusive
Erfahrener Brandschutzbeauftragter aus der Praxis
Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können unsere Schulungsleiter direkt auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen.
Die Kosten für unsere Brandschutzhelfer Ausbildung können Sie unserer Veranstaltungssuche entnehmen.
Es gibt keine speziellen Voraussetzungen. Ein Interesse an der Thematik ist von Vorteil ebenso sollten Sie im Gefahrenfall einen klaren Kopf behalten um die Kollegen Sicher aus dem Gebäude bringen zu können. Ein schnelles und richtiges Handeln kann den Entstehungsbrand bereits löschen ohne große Sach- oder Personenschaden.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nimmt einen Seminartag in Anspruch. Beginn ist um 07.30 Uhr. Ende um circa 17 Uhr.
Bei einer normalen Brandgefährdung müssen ca. 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Um welchen Grad der Brandgefährdung es sich in Ihrem Unternehmen handelt, ist jedoch im Vorfeld durch eine Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu prüfen.
Laut dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1 und der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 muss der Arbeitgeber entsprechend der Arbeitsstätte, der betrieblichen Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten dafür sorgen, dass Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen werden. Dazu zählt auch, dass das Unternehmen Mitarbeiter benennt, die diese Maßnahmen übernehmen und verantworten.
Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 muss ab einem Mitarbeiter ein Brandschutzhelfer benannt werden.
Als Brandschutzhelfer sind Sie in der Tat dazu verpflichtet an einer jährlichen Unterweisung teilzunehmen. Eine Nachschulung sollte alle drei bis fünf Jahre erfolgen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Nach erfolgreichen Abschluss der Theorie und Praxis erhalten Sie ein Zertifikat. Es gibt keine Prüfung.
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
GRUMA Akademie
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Tel: 0821 78000 2444
E-Mail: akademie@gruma.de
Das Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2023 zum Ausdrucken & Mitnehmen.
Download-LinkWir bilden Ihre Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten aus, damit Gefährdungen erkannt und notwendige Maßnahmen im Falle eines Unfalls getroffen werden können.
Das Thema Arbeitssicherheit ist komplex und von gesetzlichen Vorgaben geprägt. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Umsetzung.
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