Gefahrgut Unterweisung gemäß ADR 1.3

Mitarbeiterschulung für den Gefahrgut Transport

Egal ob Chemikalien, Benzin, oder Heizöl – immer, wenn gefährliche Stoffe oder Gegenstände (kurz: Gefahrgut) auf der Straße bewegt werden, ist größte Vorsicht geboten. So kann es bei unsachgemäßem Transport schnell zu schweren Unfällen kommen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass neben den Fahrern auch alle Mitarbeiter, die mit dem Gefahrgut zu tun haben (z.B. Lagerpersonal), ausreichend geschult werden.

Unsere Gefahrgut Unterweisung gemäß 1.3 ADR vermittelt den Schulungsteilnehmern neben den aktuellen Vorschriften auch umfassende Kenntnisse in der korrekten Kennzeichnung und -behandlung von Gefahrgut. Zudem klären unsere erfahrenen Schulungsleiter über mögliche Gefahren und Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen und Notfallmaßnahmen auf.

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Alle Informationen zur Gefahrgut Unterweisung

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Rechtliche Grundlagen

Jede Person, zu deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter zählt, muss gemäß Kapitel 1.3 ADR (Abschnitt 8.2.3 ADR) geschult werden.

Die Abkürzung ADR steht dabei für „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“ und bedeutet auf deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Die Richtlinien werden alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst und sind durch eine EU-Verordnung in allen Mitgliedsstaaten rechtsgültig. Dementsprechend sollten auch die Kenntnisse der Mitarbeiter regelmäßig aufgefrischt werden.

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An wen richtet sich die Gefahrgut Schulung?

Die Gefahrgut Unterweisung nach ADR 1.3 richtet sich an alle Mitarbeiter eines Unternehmens, die Gefahrgut transportieren oder zu deren Verantwortungsbereich Gefahrgüter im Straßenverkehr zählen.

Dazu gehören beispielsweise Fahrer von Fahrzeugen, die keinen ADR-Schein benötigen, da die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit nicht überschritten wird. Auch Mitarbeiter, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder diese Aufgabe in Zukunft übernehmen sollen, (Versender, Verpacker, Verlader) sollten entsprechend unterwiesen werden.

notizbuch mit stift auf holztisch

Inhalte der Gefahrgut Unterweisung

In unserer Unterweisung erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Gefahrguttransport wissen müssen. Dazu gehören:

  • Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrenklassen)
  • Dokumentation (Begleitpapiere)
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnungen, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln
  • Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen, etc.)
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen/Zwischenfällen
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Wir kommen zu Ihnen: GRUMA Inhouse-Schulung

Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können unsere Schulungsleiter direkt auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen.

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Ihr Leistungspaket: Das bekommen Sie bei der Gefahrgutschulung

  • Softgetränke und Kaffee über die komplette Schulungsdauer
  • Warmes Mittagessen
  • Schulungsunterlagen
  • Qualifizierte und erfahrene Ausbilder
  • Teilnahmezertifikat
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Teilnahmevoraussetzungen Gefahrgutschulung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Geistige und körperliche Eignung
  • Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Verhaltensmerkmale: Es wird vorausgesetzt, dass die Person verantwortungsbewusst, zuverlässig, vorsichtig und rücksichtsvoll handelt

Häufig gestellte Fragen zur Gefahrgut Schulung

Da wir nur Inhouse Schulungen anbieten, werden die Kosten für die Gefahrgut Schulung je nach Gruppengröße, Anfahrtsweg, etc. individuell berechnet.

Für unsere Gefahrgut Unterweisung gemäß ADR 1.3 sollten Sie einen Seminartag einplanen.

Da die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des ADR alle zwei Jahre angepasst werden, empfehlen wir eine Auffrischung der Kenntnisse in zweijährigen Abständen.

Es gibt neun verschiedene Gefahrgutklassen:

  1. Explosive Stoffe
  2. Gase und gasförmige Stoffe
  3. Entzündbare, flüssige Stoffe
  4. Entzündbare, feste Stoffe
  5. Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  6. Giftige Stoffe
  7. Radioaktive Stoffe
  8. Ätzende Stoffe
  9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Nein. Nur Fahrer, die eine bestimmte Menge an Gefahrgut transportieren, müssen den ADR-Schein machen. Unsere Unterweisung richtet sich an Fahrer, die Mengen unterhalb dieser Grenze transportieren sowie Mitarbeiter, die mit dem Gefahrgut im Arbeitsalltag zu tun haben.

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Haben Sie Fragen zur Unterweisung?

Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne

GRUMA Akademie
Auftragsabwicklung GRUMA Akademie
Tel: 0821 78000 2444
E-Mail: akademie@gruma.de

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