Jährliche Unterweisung "Gabelstapler Online"

Den Staplerschein geschafft und das wars?

Nicht ganz! Ein Unternehmer ist dazu verpflichtet die Bediener von Flurförderzeugen mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Gleichzeitig haben diese das Anrecht an einem entsprechenden Auffrischungskurs teilzunehmen.

In unserer „Jährlichen Unterweisung Gabelstapler Online“ werden nicht nur die Kenntnisse der Teilnehmer auf den aktuellen Stand gebracht. Sie erfahren auch alles über rechtliche und technische Neuerungen und können so ihr Wissen noch weiter ausbauen. Die Themen wechseln dabei jährlich, sodass alle wichtigen Gebiete regelmäßig behandelt werden.

Gerade jetzt ist eine digitale Lösung wichtiger denn je, daher freuen wir uns Ihnen neben unserem „Staplerschein Online„, auch die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer in digitaler Form anbieten zu dürfen.

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Ihre Vorteile

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Schnelle Erneuerung des Versicherungsschutzes

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Volle Flexibilität - Lernen Sie wann und wo Sie möchten

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Lernen im eigenen Tempo

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Ausgeklügeltes Lernkonzept mit Bilder, Videos, Sprecher und Abschlussquiz

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Unterweisung gemäß der aktuellen DGUV-Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen

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Lange Anreisen und Reisekosten entfallen, keine Mindestteilnehmeranzahl

Wieso überhaupt an der jährlichen Online Unterweisung für Staplerfahrer teilnehmen?

legal unterwegs mit der jaehrlichen online unterweisung fuer staplerfahrer

Schnelle Erneuerung des Versicherungsschutzes

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung ist ein Unternehmer dazu verpflichtet alle Staplerfahrer mit gültigem Staplerschein einmal jährlich zu unterweisen.

Mit unserer jährlichen Online Unterweisung für Gabelstaplerfahrer bieten wir eine schnelle, unkomplizierte Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse an. Dadurch wird das Unfallrisiko vermindert und die Sicherheit im Betrieb entsprechend erhöht.

jaehrliche unterweisung fuer staplerfahrer online am pc oder laptop durchfuehren

Volle Flexibilität

Heute anmelden und morgen schon die jährliche Unterweisung durchführen? Unser Online Kurs macht das möglich. Wo früher ein halber oder sogar ein ganzer Tag für die Unterweisung wegen der Anfahrt zum Schulungszentrum eingeplant werden musste, kann die Unterweisung jetzt ganz bequem in den Arbeitsalltag integriert werden.

Der Teilnehmer entscheidet dabei selbst, wann und wo er diese absolviert. Er benötigt lediglich einen PC mit Internetzugang. So werden nicht nur die Kosten für die Anreise und den Arbeitsausfall eingespart. Der Mitarbeiter ist auch schneller wieder einsatzbereit. 

jaehrliche online unterweisung fuer staplerfahrer mit individuellem interaktivem lernkonzept

Individuelles und interaktives Lernkonzept

Jeder Mensch besitzt eine individuelle Lerngeschwindigkeit. In einer Präsenzschulung richtet sich der Schulungsleiter immer nach dem langsamsten Teilnehmer. Eine Online-Unterweisung kann dagegen jeder Teilnehmer in seinem individuellen Lerntempo durchführen.

Für eine abwechslungsreiche Gestaltung der Unterweisung sorgen viele informative Bilder, Quizfragen, Videos, sowie ein Sprecher, der die Teilnehmer mit viel Witz durch die Unterweisung führt. Testfragen am Ende einer jeden Lektion, sowie das Abschlussquiz garantieren zudem, dass die Inhalte auch verstanden werden.

jaehrliche unterweisung ist dguv test zertifiziert

Zertifiziert mit DGUV-Test-Zeichen

Die Wirksamkeit unserer Online Schulung „Jährliche Unterweisung Gabelstapler Online“ als Mittel zur betrieblichen Unterweisung ist von einer offiziellen Prüf- und Zertifizierungsstelle – der IAG – bestätigt und trägt das DGUV-Test Zeichen „Geprüftes Blended Learning-Programm im Arbeitsschutz“.

Dieses Siegel erhalten lediglich Online Schulungen, welche die Kriterien der Prüfstelle erfüllen. Detailliertere Informationen zum Prüfverfahren erhalten Sie in unserem Blogbeitrag.

Gesetzliche Grundlagen

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über

1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.

(2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen.
(3) Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden.

Jährliche Online Unterweisung

für Bediener von Flurförderzeugen

Unsere Jährliche Unterweisung „Gabelstapler Online“ richtet sich an Bediener von Flurförderzeugen, die einen aktuellen Staplerschein besitzen und diesen im Zuge der gesetzlichen Vorschriften auffrischen müssen.

detailansicht sonderpreis feb maerz

Preis Jährliche Unterweisung: 

29,00 € (zzgl. MwSt.)

statt 60,00 € (zzgl. MwSt.)

Im Preis enthalten: Online Schulung, Teilnahmezertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Besitz eines aktuellen Staplerscheins
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  • Kenntnisse im Umgang mit Internet, PC, Laptop und Smartphone
  • Möglichkeit der Tonausgabe am genutzten Gerät

Ablauf der jährlichen Online Unterweisung

online schulung schritt eins

Schritt 1: Anmeldung

Die Anmeldung für unsere Jährliche Unterweisung „Gabelstapler Online“ erfolgt direkt über den Schulungskalender auf unserer Website. Nach der Buchung der Unterweisung erhalten die Teilnehmer ihre Login-Daten innerhalb eines Werktages per E-Mail. Damit können sie sich direkt im Schulungsportal einloggen und loslegen. 

online schulung schritt zwei

Schritt 2: Durchführung der Online Unterweisung

Nun meldet sich der Teilnehmer in unserem Schulungsportal an und absolviert die einzelnen Lektionen. Mit Ablegen einer Lektion wird die nächste Lektion freigeschalten. Abgeschlossen wird die Unterweisung mit einem Abschlussquiz. Die Gesamtdauer für die Unterweisung beläuft sich auf eine Stunde.

online schulung schritt drei

Schritt 3: Erhalt der Bescheinigung per E-Mail

Mit Bestehen des Abschlussquiz erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der jährlichen Unterweisung für Staplerfahrer. Diese wird automatisch per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Online Schulungen

logo gruma akademie

Haben Sie Fragen zu unserer Jährlichen Online Unterweisung für Staplerfahrer?

Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne

GRUMA Akademie
Auftragsabwicklung GRUMA Akademie
Tel: 0821 78000 2444
E-Mail: akademie@gruma.de

Häufig gestellte Fragen zur Jährlichen Unterweisung "Gabelstapler Online"

Der reguläre Preis für die Jährliche Unterweisung "Gabelstapler Online" beträgt 29,00 € (zzgl. MwSt.).

Jetzt gleich anmelden:

Jetzt anmelden

An unserer Online-Unterweisung für Staplerfahrer kann jede Person teilnehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Besitzer eines aktuellen Staplerscheins
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  • Kenntnisse im Umgang mit Internet, PC, Laptop und Smartphone

Für die Durchführung unserer Online Unterweisungen benötigen Sie nur einen PC oder ein Tablet mit Internetzugang. Auch eine Teilnahme über Ihr Smartphone ist prinzipiell möglich.

Je nach Lerntempo sollten Sie für unsere Online Unterweisung ein Zeitfenster von ein bis zwei Stunden einplanen.

Jede unserer Online Schulungen setzt sich aus verschiedenen Lektionen zusammen. Diese werden wiederum jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen. Um von einer zur nächsten Lektion zu gelangen, muss diese zu 100 Prozent bestanden sein. Bevor nicht alle Lektionen erfolgreich abgeschlossen wurden, kann das Abschlussquiz nicht durchgeführt werden. Dieses muss ebenfalls zu mindestens 80 Prozent richtig beantwortet werden. Dem Teilnehmer ist es also nicht möglich sich einfach nur durch die Unterweisung zu klicken und sofort zu bestehen.

Sollte der Teilnehmer keine eigene E-Mail-Adresse besitzen, so stellt dies kein Problem dar. Es können mehrere Teilnehmer über dieselbe E-Mail-Adresse angemeldet werden.

Falls während der Online Schulung Fragen auftauchen sollten, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter aus der GRUMA Akademie wenden.

Unser Schulungsportal finden Sie unter https://gruma.academymaker.de/

Rufen Sie zunächst die Seite https://gruma.academymaker.de/ auf. Anschließend klicken Sie auf Logindaten vergessen. Im Anschluss erhalten Sie Ihre neuen Logindaten per E-Mail, an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.

Sollten Sie sich das erste Mal einloggen, dann finden Sie den Kurs auf Ihrer Startseite. Sollte dieser dort nicht erscheinen, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter aus der GRUMA Akademie.

Downloads

Das Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2023 zum Ausdrucken & Mitnehmen.

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