Den Staplerschein geschafft und das wars?
Nicht ganz! Ein Unternehmer ist dazu verpflichtet die Bediener von Flurförderzeugen mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Gleichzeitig haben diese das Anrecht an einem entsprechenden Auffrischungskurs teilzunehmen.
In unserer „Jährlichen Unterweisung Gabelstapler Online“ werden nicht nur die Kenntnisse der Teilnehmer auf den aktuellen Stand gebracht. Sie erfahren auch alles über rechtliche und technische Neuerungen und können so ihr Wissen noch weiter ausbauen. Die Themen wechseln dabei jährlich, sodass alle wichtigen Gebiete regelmäßig behandelt werden.
Gerade jetzt ist eine digitale Lösung wichtiger denn je, daher freuen wir uns Ihnen neben unserem „Staplerschein Online„, auch die jährliche Unterweisung für Staplerfahrer in digitaler Form anbieten zu dürfen.
Mehr erfahrenSchnelle Erneuerung des Versicherungsschutzes
Volle Flexibilität - Lernen Sie wann und wo Sie möchten
Lernen im eigenen Tempo
Ausgeklügeltes Lernkonzept mit Bilder, Videos, Sprecher und Abschlussquiz
Unterweisung gemäß der aktuellen DGUV-Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen
Lange Anreisen und Reisekosten entfallen, keine Mindestteilnehmeranzahl
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.
Die Anmeldung für unsere Jährliche Unterweisung „Gabelstapler Online“ erfolgt direkt über den Schulungskalender auf unserer Website. Nach der Buchung der Unterweisung erhalten die Teilnehmer ihre Login-Daten innerhalb eines Werktages per E-Mail. Damit können sie sich direkt im Schulungsportal einloggen und loslegen.
Nun meldet sich der Teilnehmer in unserem Schulungsportal an und absolviert die einzelnen Lektionen. Mit Ablegen einer Lektion wird die nächste Lektion freigeschalten. Abgeschlossen wird die Unterweisung mit einem Abschlussquiz. Die Gesamtdauer für die Unterweisung beläuft sich auf eine Stunde.
Mit Bestehen des Abschlussquiz erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der jährlichen Unterweisung für Staplerfahrer. Diese wird automatisch per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
GRUMA Akademie
Auftragsabwicklung GRUMA Akademie
Tel: 0821 78000 2444
E-Mail: akademie@gruma.de
Der reguläre Preis für die Jährliche Unterweisung "Gabelstapler Online" beträgt 29,00 € (zzgl. MwSt.).
Jetzt gleich anmelden:
An unserer Online-Unterweisung für Staplerfahrer kann jede Person teilnehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
Für die Durchführung unserer Online Unterweisungen benötigen Sie nur einen PC oder ein Tablet mit Internetzugang. Auch eine Teilnahme über Ihr Smartphone ist prinzipiell möglich.
Je nach Lerntempo sollten Sie für unsere Online Unterweisung ein Zeitfenster von ein bis zwei Stunden einplanen.
Jede unserer Online Schulungen setzt sich aus verschiedenen Lektionen zusammen. Diese werden wiederum jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen. Um von einer zur nächsten Lektion zu gelangen, muss diese zu 100 Prozent bestanden sein. Bevor nicht alle Lektionen erfolgreich abgeschlossen wurden, kann das Abschlussquiz nicht durchgeführt werden. Dieses muss ebenfalls zu mindestens 80 Prozent richtig beantwortet werden. Dem Teilnehmer ist es also nicht möglich sich einfach nur durch die Unterweisung zu klicken und sofort zu bestehen.
Sollte der Teilnehmer keine eigene E-Mail-Adresse besitzen, so stellt dies kein Problem dar. Es können mehrere Teilnehmer über dieselbe E-Mail-Adresse angemeldet werden.
Falls während der Online Schulung Fragen auftauchen sollten, können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter aus der GRUMA Akademie wenden.
Unser Schulungsportal finden Sie unter https://gruma.academymaker.de/
Rufen Sie zunächst die Seite https://gruma.academymaker.de/ auf. Anschließend klicken Sie auf Logindaten vergessen. Im Anschluss erhalten Sie Ihre neuen Logindaten per E-Mail, an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.
Sollten Sie sich das erste Mal einloggen, dann finden Sie den Kurs auf Ihrer Startseite. Sollte dieser dort nicht erscheinen, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter aus der GRUMA Akademie.
Das Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2023 zum Ausdrucken & Mitnehmen.
Download-LinkWir unterweisen Ihre Bediener von Flurförderfahrzeugen, Kränen, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen und Co. nach den gesetzlichen Vorschriften.
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