Den Führerschein für Hubarbeitsbühnen in der Tasche und das wars?
Nicht ganz! Ein Unternehmer ist dazu verpflichtet die Bediener von Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen oder Arbeitsbühnen mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Gleichzeitig haben diese das Anrecht an einem entsprechenden Auffrischungskurs teilzunehmen, um ihren Versicherungsschutz zu erneuern.
Mit unserer Jährlichen Unterweisung Hubarbeitsbühne Online frischen die Teilnehmer schnell & unkompliziert ihre Kenntnisse aus der Erstausbildung auf. Die Themengebiete wechseln dabei jährlich, wodurch regelmäßig alle wichtigen Bereiche besprochen werden. Zudem bringen wir sie in puncto rechtliche und technische Neuerungen auf den aktuellen Stand.
Die Schulung wird vollständig online über unser Schulungsportal absolviert. Der Teilnehmer ist in der Durchführung der Unterweisung somit zeitlich und örtlich völlig flexibel.
Mehr erfahrenSchnelle Erneuerung des Versicherungsschutzes
Volle Flexibilität - Lernen wann und wo Sie möchten
Lernen im eigenen Tempo
Ausgeklügeltes Lernkonzept mit Bildern, Videos, Sprecher und Abschlussquiz
Unterweisung gemäß der aktuellen DGUV-Vorschriften und Gesetzeslage
Reisekosten- und Zeitersparnis, keine langen Wartezeiten durch Mindestteilnehmeranzahl
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.
Über unseren Schulungskalender können Sie sich schnell und unkompliziert für unsere jährliche Unterweisung „Hubarbeitsbühne Online“ anmelden. Im Anschluss erhalten Sie dann neben Ihrer Bestellbestätigung auch die Login-Daten per E-Mail. Damit können die Teilnehmer sich direkt im Schulungsportal einloggen und loslegen.
Nach der Anmeldung im Schulungsportal können die Teilnehmer mit der Unterweisung starten. Diese besteht aus verschiedenen Lektionen, die alle zu 100 Prozent bestanden werden müssen. Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Lektion wird die nächste Lektion freigeschaltet. Um zum Schluss nochmal das Wissen aus allen Lektionen zu prüfen, wird die Online Unterweisung mit einem Abschlussquiz abgeschlossen.
Der Teilnehmer hat das Abschlussquiz bestanden? Super! Er erhält nun eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der jährlichen Unterweisung per E-Mail. Diese wird automatisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
GRUMA Akademie
Auftragsabwicklung GRUMA Akademie
Tel: 0821 78000 2444
E-Mail: akademie@gruma.de
Der Einführungspreis für die Unterweisung beträgt 29,00 € (zzgl. MwSt.).
Um die Unterweisung durchführen zu können, benötigen Sie lediglich einen PC oder ein Tablet mit Internetzugang und der Möglichkeit zur Audiowiedergabe. Auch eine Teilnahme über Ihr Smartphone ist generell möglich.
Unsere Online Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen setzt sich aus verschiedenen Lektionen zusammen. Am Ende jeder Lektion wird dabei der Wissensstand anhand eines Lektionsquiz geprüft. Erst, wenn ein Teilnehmer dieses zu 100 Prozent bestanden hat, kann er mit der nächsten Lektion beginnen.
Das Abschlussquiz kann wiederum erst dann durchgeführt werden, wenn alle Lektionen erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Teilnehmer muss dabei mindestens 80 Prozent der Fragen richtig beantworten, um das Zertifikat für die Online Unterweisung zu erhalten. Ein schnelles Durchklicken durch die Schulung ist somit nicht möglich.
Die jährliche Unterweisung "Hubarbeitsbühne Online" dauert, je nach persönlicher Lerngeschwindigkeit, ca. 60 Minuten.
Einer der Teilnehmer besitzt keine eigene E-Mail-Adresse? Kein Problem! Es besteht die Möglichkeit mehrere Teilnehmer über eine gemeinsame E-Mail-Adresse anzulegen.
Sollten während der Bearbeitung der Unterweisung Fragen auftauchen, dann können Sie sich gerne jederzeit an unsere Kollegen aus der GRUMA Akademie wenden:
GRUMA Akademie:
Tel: 0821 78000 2444
E-Mail: akademie@gruma.de
Unser Schulungsportal finden Sie unter https://gruma.academymaker.de/
Klicken Sie auf der Seite https://gruma.academymaker.de/ auf "Logindaten vergessen". Ihr neues Passwort erhalten Sie im Anschluss per E-Mail an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.
Das Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2023 zum Ausdrucken & Mitnehmen.
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