Jährliche Unterweisungen

für Bediener von Maschinen sowie Angestellte in Büro und Verwaltung

Sie möchten Ihre Mitarbeiter ohne viel Aufwand unterweisen? Die GRUMA Akademie bietet Ihnen ein umfangreiches Portfolio an Unterweisungen aus den Bereichen Stapler, Hubarbeitsbühne, Kran, Teleskopstapler, Erdbaumaschine und Büro.

Unsere erfahrenen Schulungsleiter frischen schnell und unkompliziert die Kenntnisse Ihrer Mitarbeiter aus der Erstausbildung auf und bringen diese in puncto Neuerungen auf den aktuellen Stand. So werden Wissenslücken geschlossen, die Wahrnehmung von Risiken im Arbeitsalltag geschärft und dadurch das Unfallrisiko minimiert.

  • Kurze, intensive Auffrischungskurse mit geprüften Inhalten
  • Unterweisung gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz und §4 DGUV Vorschrift 1
  • Schnelle Erneuerung des Versicherungsschutzes
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Übersicht: Jährliche Unterweisungen

Wir bieten verschiedene Auffrischungskurse für Bediener von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, Teleskopstaplern, Kranen und Erdbaumaschinen sowie Mitarbeiter in Büro und Verwaltung an. Die Unterweisungen können wahlweise in Präsenz, Online oder direkt im Unternehmen (Inhouse) durchgeführt werden.

Online Unterweisungen

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Jährliche Unterweisung Gabelstapler Online

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Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne Online

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Sicherheitsunterweisung Büro

Unterweisungen in Präsenz

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Jährliche Unterweisung Gabelstapler

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Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne

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Jährliche Unterweisung Teleskopstapler

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Jährliche Unterweisung Kran

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Jährliche Unterweisung Erdbaumaschinen

Inhouse Schulungen

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Sicherheitsunterweisung im eigenen Unternehmen

Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb unterweisen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können Ihre Mitarbeiter in vertrauter Umgebung ihre Kenntnisse auffrischen und müssen keine langen Wege auf sich nehmen.

Alle Informationen zur jährlichen Unterweisung auf einen Blick

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Warum müssen Mitarbeiter jährlich unterwiesen werden?

Um Unfälle im Betrieb zu vermeiden, muss jeder Arbeitgeber gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz und §4 DGUV Vorschrift 1 seine Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.

Die Unterweisung muss bei unveränderter Gefährdungssituation und Arbeitsaufgabe mindestens einmal jährlich wiederholt werden, sodass die Beschäftigten ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern können. Bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, der Veränderung des Aufgabenbereichs, nach Unfällen sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien muss eine weitere spezifische Unterweisung durchgeführt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber schreibt jährliche Unterweisungen vor

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

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Welche Personen müssen unterwiesen werden?

*Voraussetzung: Ausbildung/Schulung in den Bereichen Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühne, Erdbaumaschinen („Führerschein“), Ladungssicherung

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Wie läuft eine jährliche Unterweisung bei GRUMA ab?

Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung dient vor allem der Unfallverhütung. In unseren Sicherheitsunterweisungen werden die Kenntnisse der Teilnehmer hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen daher nochmals aufgefrischt und wichtige Lehrgangsinhalte wiederholt. Außerdem erfahren diese alles über Neuerungen im jeweiligen Gebiet.

Durch die Analyse von Unfallbeispielen aus der Praxis werden die Schulungsteilnehmer zudem hinsichtlich potentieller Gefahren im Betrieb sensibilisiert, wodurch später Gefährdungen erkannt und entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.

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Haben Sie Fragen zur jährlichen Unterweisung?

Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne

GRUMA Akademie
Auftragsabwicklung GRUMA Akademie
Tel: 0821 78000 2444
E-Mail: akademie@gruma.de

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