Laut berufsgenossenschaftlicher Verordnung DGUV Vorschrift 52 dürfen lediglich Personen einen Kran bedienen, „die […] im Führen und Instandsetzen eines Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben“. Denn für das sichere und effektive Steuern eines Kranes sind umfangreiche Kenntnisse und viel Übung notwendig. In unserem eintägigen Kurs bilden wir Sie in Theorie und Praxis zum Kranführer aus.
Mehr erfahrenSie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können Ihre Mitarbeiter auch mit den eigenen Geräten und in vertrauter Umgebung das Fahren lernen.
Teilnehmerkreis
Bediener von Brückenkranen (Hallenkran) und Säulenkranen sowie Schienenlaufkatzen
Voraussetzung
Körperliche und geistige Eignung
Mindestalter: 18 Jahre
Gruppengröße
Bis max. 15 Personen
Ausbildungsdauer
Je nach Gruppengröße ca. 1 Tag
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
GRUMA Akademie
Auftragsabwicklung GRUMA Akademie
Tel: 0821 78000 2444
E-Mail: akademie@gruma.de
Sie wollen Ihre Mitarbeiter in der Anwendung von Anschlag- und Lastaufnahmemittel schulen? Melden Sie diese für die nächste Schulung an.
Wir unterweisen Ihre Bediener von Flurförderfahrzeugen, Kränen, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen und Co. nach den gesetzlichen Vorschriften.
Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem
Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.
(2) LKW-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fahrzeugkrane, die vorwiegend zum Be- und Entladen der Ladefläche des Fahrzeuges gebaut und bestimmt sind, deren Lastmoment 30 mt sowie deren Auslegerlänge 15 m nicht überschreiten.
(3) LKW-Anbaukrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind LKW-Ladekrane, die
mit Einrichtungen zum betriebsmäßigen An- und Abbau an Lastkraftwagen versehen sind.
(4) Langholz-Ladekrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind LKW-Ladekrane, die zum Heben von Stämmen bestimmt sind, die aufgrund ihrer Länge nicht im Stammschwerpunkt gehoben werden können und deshalb für das Verladen außer dem Heben noch ein Ziehen, Drücken oder Hebeln erfordern.
(5) Regalbedienkrane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Krane mit geführtem Lastaufnahmemittel, die dafür gebaut und bestimmt sind, Lasten sowohl in Regale einzubringen oder aus ihnen zu entnehmen als auch frei im Raum zu bewegen.
(6) Keine Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind
1. Flurförderzeuge einschließlich ihrer Anbaugeräte,
2. Hebebühnen,
3. Geräte und Anlagen zur Regalbedienung,
4. Anlagen, die der Aufzugsverordnung unterliegen,
5. Schienenhängebahnen,
6. Geräte für die forstliche Seilbringung,
7. Industrieroboter,
8. Manipulatoren,
9. Hebeeinrichtungen, bei denen sich die Stellteile der Befehlseinrichtungen unmittelbar
an der Lastaufnahmeeinrichtung befinden und deren Hubweg nicht mehr als 1,5 m
beträgt,
10. Stapelautomaten, Setzmaschinen und Abtraggeräte in der Baustoffindustrie,
11. Absetzkipper,
12. Patientenhebeeinrichtungen.
(7) Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gelten Krane als
1. ortsveränderlich, wenn sie an wechselnden Standorten eingesetzt werden können,
2. handbetrieben, wenn die Hubbewegung und alle weiteren Kranbewegungen durch
Muskelkraft bewirkt werden,
3. teilkraftbetrieben, wenn nur die Hubbewegung oder eine oder mehrere andere
Kranbewegungen kraftbetrieben sind,
4. kraftbetrieben, wenn außer der Hubbewegung noch mindestens eine weitere
Kranbewegung kraftbetrieben ist,
5. programmgesteuert, wenn eine oder mehrere Kranbewegungen nach einem vorgegebenen Programm selbsttätig ablaufen.
Quelle: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4997597%2C1.html
Das Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2023 zum Ausdrucken & Mitnehmen.
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Wir schulen Sie für den Einsatz von Teleskopstaplern sowohl mit starrem Aufbau, mit drehbaren Oberwagen oder auch als Hubarbeitsbühne.
Erlernen Sie bei GRUMA den theoretischen sowie praktischen Umgang mit Baggern, Radladern und weiteren Erdbaumaschinen und -geräte.
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