Der Sicherheitsbeauftragte ist einer der wichtigsten Positionen im Unternehmen. Er minimiert bei Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten nicht nur Unfall- und Gesundheitsgefahren, er unterstützt auch bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
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Teilnehmerkreis
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02. March 2021
14:30 – 16:45 Uhr
02. March 2021 – 03. March 2021
07:30 – 16:30 Uhr
02. March 2021 – 03. March 2021
07:30 – 16:30 Uhr
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03. March 2021
14:30 – 16:45 Uhr
03. March 2021
07:30 – 16:45 Uhr
03. March 2021
07:30 – 16:30 Uhr
03. March 2021 – 04. March 2021
07:30 – 16:30 Uhr
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04. March 2021
07:30 – 16:45 Uhr
04. March 2021
07:00 – 15:00 Uhr
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Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
GRUMA Akademie
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In einem Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss ein Unternehmer einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, der sich um die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren kümmert. Bei Unternehmen in denen "besondere Gefahren für Leben und Gesundheit" vorherrschen, kann auch schon vor Erreichen der Mindestbeschäftigtenzahl ein Sicherheitsbeauftragter nötig werden.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei der "Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten". Dies beinhaltet z.B. das "Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen".
§20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Das Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2021 zum ausdrucken & mitnehmen
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