Staplerschein Zusatzausbildung (Stufe 2)

Zum Führen von speziellen Flurförderzeugen

Ihre Mitarbeiter sollen im Betrieb spezielle Flurförderzeuge, wie beispielsweise Seiten-, Schubmast- oder Hochregalstapler, bedienen? Dann benötigen diese neben einem gültigen Staplerschein auch die Zusatzqualifikation (Stufe 2).

Der allgemeine Staplerschein (Stufe 1) wird meist auf Frontgabelstaplern absolviert. Da Frontstapler jedoch ein anderes Fahrverhalten, als beispielsweise Seiten-, Schubmast- oder Hochregalstapler besitzen, müssen Fahrer, die im Betrieb auch andere Flurförderzeuge fahren sollen, eine Zusatzausbildung absolvieren.

Als Unternehmer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Fahrer von Flurförderzeugen spezieller Bauarten gemäß DGUV Grundsatz 308-001 separat dafür geschult werden. Dies gilt z. B. bei Schubmaststaplern, Seitenstaplern, Dreiseitenstaplern sowie Teleskopstaplern und Gabelstaplern zum Containerhandling. Voraussetzung für die Zusatzqualifikation ist der Staplerschein (Stufe 1).

In der Schulung vermitteln unsere erfahrenen Schulungsleiter neben den theoretischen Grundlagen die nötigen Kompetenzen zum DGUV-konformen, sicheren Führen der Flurförderzeuge. Letztere können die Teilnehmer dann direkt bei der abschließenden Fahrprüfung unter Beweis stellen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten alle Absolventen eine Teilnahmebescheinigung.

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Warum die Zusatzausbildung bei GRUMA machen?

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Die Schulung bezieht sich auf die Flurförderzeuge, die im Betrieb genutzt werden

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Kompetente Trainer aus der Praxis

Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation

Vollumfängliche, kurzweilige Ausbildung durch die optimale Mischung aus Theorie und Praxis

zusatzqualifikation fuer bediener von schmalgangstapler und schubmaststapler

Für welche Flurfördergeräte braucht man eine Zusatzausbildung?

Für die klassischen Frontstapler bedarf es keiner zusätzlichen Ausbildung, abgesehen von dem allgemeinen Staplerschein. Für spezielle Flurförderzeuge ist sie jedoch notwendig. Dies gilt z. B. für Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler sowie Teleskopstapler und Gabelstapler zum Containerhandling.

Die Zusatzqualifikation ist für diese Fahrzeuge zusätzlich zur allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) durchzuführen. Bei erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat.

 

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Inhalte der Zusatzqualifikation Staplerschein (Stufe 2)

Theoretischer Teil:

  • DGUV Grundsatz 308-001
  • Unfallstatistik, Unfallbeispiele
  • Standsicherheit
  • Pflege und Wartung

Praktischer Teil:

  • Einweisung ins Gerät
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Verschiedene Fahrübungen

Prüfung in Theorie und Praxis

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Gesetzliche Grundlagen & Teilnahmevoraussetzungen

Gemäß DGUV Grundsatz 308-001 müssen Fahrer, die im Betrieb spezielle Flurförderzeuge nutzen, an einer Zusatzausbildung teilnehmen.

Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Nachweis über Grundausbildung (Staplerschein Stufe 1)
  • Körperliche und geistige Eignung

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Häufig gestellte Fragen zum Staplerschein (Stufe 2)

Die Staplerschein Zusatzqualifikation (Stufe 2) wird zur Führung von speziellen Flurförderzeugen, wie z. B.
Schubmaststapler, Seitenstapler, Dreiseitenstapler, Teleskopstapler zum Containerhandling (Reachstacker), Gabelstapler zum Containerhandling und zur Handhabung besonderer Anbaugeräte benötigt.

Je nach Fahrzeugtyp und Anzahl der Personen 2 – 6 Stunden

Die aktuellen Preise für die Zusatzqualifikation können Sie unserem Schulungskalender entnehmen.

  • Mindestalter ist 18 Jahre. Unter Aufsicht dürfen Auszubildende im Betrieb ggf. auch unter 18 einen Stapler bedienen
  • Ein Auto-Führerschein ist nicht Voraussetzung zum Stapler Fahren.
  • Sie sollten geistig und körperlich dazu fähig sein
  • Allgemeiner Staplerschein (Stufe 1)

Wenn Sie Ihre Gabelstapler-Schulung bei GRUMA gemacht haben, ist es kein Problem, wenn Sie ihren Staplerschein nicht mehr finden können. Beantragen Sie einfach eine Abschrift des Fahrausweises.

Übersicht: Welche Ausbildung wird für welches Flurförderzeug benötigt

Ausbildung beim innerbetrieblichen fahren von FlurförderzeugenFrontgabel-
stapler
Mitgänger-
fahrzeuge
Mitgänger-
fahrzeuge
mit Stand/
Sitzplatz
Schubmast-
stapler
Wagen & SchlepperQuergabel-
stapler
Hochregal-
stapler & Kommissio-
nierer
Staplerfahrer-Ausbildung gem. DGUV Vorschrift 68, §7 Auftrag zum Steuern von FFZ Abs. 1
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Unterweisung in der Handhabung gem. DGUV Vorschrift 68, §7 Auftrag zum Steuern von FFZ Abs. 2
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Jährliche Unterweisung gem. DGUV Vorschrift 4 § 4 und Arbeitsschutzgesetz § 12
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Jährliche Unterweisung nach BGV A1 und BGR 199 (PSA, Retten aus Höhen und Tiefen)
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Zusatzausbildung gem. DGUV Grundsatz 308-001 3.3 Zusatzausbildung
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Einweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 7 Abs. 1 DGUV Vorschift 68
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Voraussetzung zum Steuern von FFZ (18 Jahre, körperl. und geistige Eignung) § 7 DGUV Vorschrift 68
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Schriftliche Beauftragung
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Nicht erforderlich, aber empfohlen
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Betriebliche Ausbildung (Gerätespezifische Einweisung) nach DGUV Grundsatz 380-001 3.4 Betriebsliche Ausbildung
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Downloads

Das Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2023 zum Ausdrucken & Mitnehmen.

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Nach Susanne Rohrer, Dr. Christine Theiss und Dieter Thoma ist jetzt auch Sven Hannawald freudiger Besitzer eines Gabelstaplerscheins von der GRUMA Akademie. Wie er sich bei der Schulung geschlagen hat und wofür er den Schein benötigt, erfahren Sie in unserem Artikel.

Dieter Thoma besucht GRUMA

Dieter Thoma: ehemaliger Skispringer, TV-Moderator und jetzt auch freudiger Besitzer eines Gabelstaplerscheins von der GRUMA Akademie. Wie er sich bei der Schulung geschlagen hat und wofür er den Schein benötigt, erfahren Sie in unserem Artikel.

Dr. Christine Theiss macht ihren Staplerschein

Staplerfahren für den guten Zweck: Mit ihrer Teilnahme am Promi-StaplerCup 2015 sammelt Dr. Christine Theiss Spenden für die Kinder-, Jugend- und Altenhilfe. Dafür hat die ehemalige Kickbox-Weltmeisterin und Moderatoren extra eine Gabelstaplerschulung bei GRUMA absolviert.

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