Als Fahr- und Steuerpersonal ist man einmal pro Jahr gesetzlich dazu verpflichtet, sich im Umgang mit Hebebühnen unterweisen zu lassen. Im Fokus der kurzweiligen, jedoch intensiven Schulung, liegt dabei ganz klar die Unfallverhütung, um die Betriebssicherheit in Unternehmen zu fördern.
Voraussetzung: Die Teilnehmer sollten bereits im Umgang mit Hebebühnen geschult worden sein.
Ihre Vorteile auf einen Blick: