Als Unternehmen haben Sie gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört es, alle sachlichen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten des Unternehmens durchzuführen. Dabei sind ein effizienter Arbeitsschutz und die Vermeidung von Unfällen in stetig wachsenden Unternehmen von essentieller Bedeutung.
Arbeitssicherheitsgesetz §1 (ASiG) Grundsatz:
Mehr erfahren„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetztes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“
Unsere Sicherheitsexperten übernehmen das Thema Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
Wir bieten Ihenen sowohl eine umfassende Grundbetreuung als auch eine betriebsspezifische Betreuung zum Thema Arbeitssicherheit.
Gemeinsam mit Ihnen bewertet unsere Fachkraft jeden Arbeitsbereich hinsichtlich seiner Gefährdung und Belastungen. Dieses Ergebnis wird daraufhin in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert, ebenso wie die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie das Ergebnis Ihrer Überprüfung.
Die Begehung der Arbeitsstätte ermöglicht unseren Experten einen Überblick über den bestehenden Sicherheitsstand in Ihrem Unternehmen. Dabei wird Ihr Betrieb in verschiedene Arbeitsbereiche unterteilt, um getrennt voneinander betrachtet werden zu können.
Nach einer Begehung Ihres Betriebes durch unseren Experten und die Aufteilung in verschiedene Arbeitsbereiche, kann eine kompetente Betreuung und eine zuverlässige Abgrenzung der Zuständigkeiten gewährleistet werden.
Die Prüfung der Arbeitsmittel muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, von einer dazu befähigten Person erfolgen. Als Arbeitsmittel gelten alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die im Betrieb verwendet werden.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrenstoffverordnung müssen Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden, um rechtzeitig Gefährdungen und Belastungen zu erkennen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch zusätzlich Unterweisungen für Ihre Beschäftigten, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.
Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter
Florian Wolf
Leitung Arbeitssicherheit und Regalservice, Leitung Akademie
Tel: 0821/780003310
E-Mail: florian.wolf@gruma.de
Zeit und Kostenersparnis
Gefährdungen erkennen und minimieren
Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit
Alles was Sie zum Thema Arbeitsschutz wissen müssen auf einen Blick
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §1
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §6
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §3 Abs. 1
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3 Abs. 1
Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zu Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Beratung bei gesetzlichen Vorgaben durch fachliches Know-How
Prävention und Lösungskonzepte
Schulungen und Unterweisungen
Unsere Sicherheitsberater analysieren und identifizieren Gefahrenstellen und optimieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Abläufe mit Hinblick auf die aktuellen Sicherheitsstandards.
Wir bilden Ihre Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten aus, damit Gefährdungen erkannt und notwendige Maßnahmen im Falle eines Unfalls getroffen werden können.
Die Regalprüfung bzw. Regalinspektion ist in einem Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen Ihr Lager im laufenden Betrieb.
Der GRUMA Online-Shop bietet verschiedene Waren und Dienstleistungen für Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleistungsbetriebe und Gewerbe an.
GRUMA Nutzfahrzeuge GmbH