Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)

Vertrauen Sie beim Thema Sicherheit auf die Profis

Als Unternehmen haben Sie gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört es, alle sachlichen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten des Unternehmens durchzuführen. Dabei sind ein effizienter Arbeitsschutz und die Vermeidung von Unfällen in stetig wachsenden Unternehmen von essentieller Bedeutung.

Arbeitssicherheitsgesetz §1 (ASiG) Grundsatz:

„Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetztes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.“

  • Garantierte ordnungsgemäße Umsetzung der Arbeitssicherheit
  • Professionelle Betreuung und Beratung in allen Fragen zur Arbeitssicherheit
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Wir machen Ihre gesetzliche Pflicht zu unserer Aufgabe

Unsere Sicherheitsexperten übernehmen das Thema Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

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Betreuung

Wir bieten Ihenen sowohl eine umfassende Grundbetreuung als auch eine betriebsspezifische Betreuung zum Thema Arbeitssicherheit.

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Gefährdungsbeurteilung

Gemeinsam mit Ihnen bewertet unsere Fachkraft jeden Arbeitsbereich hinsichtlich seiner Gefährdung und Belastungen. Dieses Ergebnis wird daraufhin in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert, ebenso wie die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie das Ergebnis Ihrer Überprüfung.

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Begehung der Arbeitsstätten

Die Begehung der Arbeitsstätte ermöglicht unseren Experten einen Überblick über den bestehenden Sicherheitsstand in Ihrem Unternehmen. Dabei wird Ihr Betrieb in verschiedene Arbeitsbereiche unterteilt, um getrennt voneinander betrachtet werden zu können.

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Erfassung der Arbeitsbereiche

Nach einer Begehung Ihres Betriebes durch unseren Experten und die Aufteilung in verschiedene Arbeitsbereiche, kann eine kompetente Betreuung und eine zuverlässige Abgrenzung der Zuständigkeiten gewährleistet werden.

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Prüfung der Arbeitsmittel

Die Prüfung der Arbeitsmittel muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, von einer dazu befähigten Person erfolgen. Als Arbeitsmittel gelten alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die im Betrieb verwendet werden.

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Schulung & Unterweisung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Gefahrenstoffverordnung müssen Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden, um rechtzeitig Gefährdungen und Belastungen zu erkennen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch zusätzlich Unterweisungen für Ihre Beschäftigten, die speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.

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Benötigen Sie weitere Informationen oder ein individuelles Angebot?

Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter

Florian Wolf
Leitung Arbeitssicherheit und Regalservice, Leitung Akademie
Tel: 0821/780003310
E-Mail: florian.wolf@gruma.de

Ihre Vorteile auf einem Blick

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Zeit und Kostenersparnis

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Gefährdungen erkennen und minimieren

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Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Arbeitssicherheit

Gesetzliche Vorgaben

Alles was Sie zum Thema Arbeitsschutz wissen müssen auf einen Blick

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zu Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Tatkräftige Unterstützung von GRUMA

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Beratung bei gesetzlichen Vorgaben durch fachliches Know-How

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Prävention und Lösungskonzepte

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Schulungen und Unterweisungen

Sicherheit und Assistenzsysteme

Unsere Sicherheitsberater analysieren und identifizieren Gefahrenstellen und optimieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Abläufe mit Hinblick auf die aktuellen Sicherheitsstandards.

Sicherheitsbeauftragter Schulung

Wir bilden Ihre Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten aus, damit Gefährdungen erkannt und notwendige Maßnahmen im Falle eines Unfalls getroffen werden können.

Regalprüfung

Die Regalprüfung bzw. Regalinspektion ist in einem Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen Ihr Lager im laufenden Betrieb.

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