Als Bediener von Hubarbeitsbühnen sind Sie mindestens einmal jährlich gesetzlich dazu verpflichtet, sich im Umgang mit Arbeitsbühnen unterweisen zu lassen. In unserer jährlichen Unterweisung frischen wir Ihre Kenntnisse aus der Erstausbildung nochmals auf und klären Sie über rechtliche und technische Neuerungen auf. Die Themen der Unterweisung wechseln jährlich, sodass alle wichtigen Gebiete regelmäßig behandelt werden.
Voraussetzung: Die Teilnehmer sollten bereits im Umgang mit Hebebühnen geschult worden sein.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Unterweisung gemäß der aktuellen DGUV-Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen
- Erfahrene Referenten aus der Praxis
- Softgetränke inklusive
- multimediale Präsentation
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dies keine vollständige Unterweisung i.S.d. § 12 Abs. 1 ArbSchG ist und diese daher durch die betriebsspezifischen Besonderheiten ergänzt werden muss.