Elektrostapler Förderung BAFA
Sie möchten sich einen neuen E-Stapler anschaffen und Ihren V-Stapler durch einen modernen Elektrostapler ersetzen? Dann haben wir einen heißen Tipp für Sie:
Mit der Elektrostapler Förderung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhalten Sie bis zu 33% Zuschuss beim Kauf eines Neugeräts für den Austausch eines alten V-Staplers.
Als kompetenter Partner beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten, die dafür benötigten Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Welche Fördermittelprogramme gibt es?
Die EU möchte mit dem neuen Klimaschutzgesetz den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent reduzieren. Um dieses Klimaziel zu erreichen, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch seine Förderprogramme attraktive Anreize für Unternehmen, die in umweltfreundliche Technologien investieren möchten. Für die Förderung eines Elektrostaplers sind vor allem diese beiden interessant:
- Bafa Modul 4 – Basisförderung (Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen)
- Bafa Modul 6 – „Abwrackprämie“ oder „Tauschprämie für alten V-Stapler“ (Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen)
Alle Informationen zum BAFA Förderprogramm auf einen Blick
Die Subventionen der BAFA richten sich vor allem an Unternehmen, die von V-Staplern (Treibgas & Diesel) auf Elektrostapler mit Blei-Säure-Batterien, Lithium-Ionen-Batterien oder Brennstoffzellen Antrieb umsteigen möchten. Gefördert werden dabei Projekte bei denen 15% Endenergie-Einsparpotentiale bestehen. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzung für die Förderung erfüllen und ermitteln im Vorfeld die mögliche Förderhöhe über unseren Fördermittelcheck.
Was wird gefördert?
- Ersatzinvestitionen für die Anschaffung neuer E-Stapler anstelle von V-Stapler
- Ersatzinvestitionen, die mindestens 15% Energieeinsparung bringen, z.B. Tausch Blei- gegen Lithium-Stapler inkl. Lastmanagementsystem connect:charger zur Vernetzung der Ladegeräte, etc.
- Stapler, die ausschließlich am Unternehmensstandort des Subventionsempfängers betrieben werden
- Energieberatungskosten
Was wird nicht gefördert?
- Stapler, die nicht drei Jahre zweckentsprechend am Standort bleiben
- Stapler mit Straßenverkehrszulassung
- Mietstapler
- Gebrauchtstapler
- Bereits bestellte Stapler
- Finanzierte Stapler
NEU: Verkauf oder Verschrottung des Altgeräts möglich
Durch die neuen Förderrichtlinien sind Sie jetzt noch flexibler. So muss das Altgerät nicht mehr zwingend in derselben Tonnage oder für den gleichen Arbeitseinsatz angeschafft werden.
Der V-Stapler muss lediglich mindestens fünf Jahre im Besitz des Kunden gewesen sein. Sie können sowohl die Entsorgungsbestätigung als auch den Nachweis über den Verkauf einreichen, wobei bei letzterem der Verkaufserlös angerechnet wird.
Höhe der Förderung für E-Stapler bis Ende 2026
Wie hoch die Förderung für Sie ausfällt, das ist abhängig von der Größe Ihres Unternehmens und der Höhe der Investition.
Eine Übersicht über die möglichen Förderhöhen können Sie der Tabelle entnehmen.
Unternehmen | Bafa Modul 4 Förderung nach AGVO | Bafa Modul 6 Förderung nach de minimis |
---|---|---|
Kleinstunternehmen
(Unternehmen, mit weniger als 10 Mitarbeitern und Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. Euro) | 15% der Investitionssumme | 33% der Investitionssumme |
Kleine Unternehmen (Unternehmen, mit weniger als 50 Mitarbeitern und Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro) | 15% der Investitionssumme | 33% der Investitionssumme |
Mittlere Unternehmen (Unternehmen, mit weniger als 250 Mitarbeitern und Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro / Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro) | 10% der Investitionssumme | Nicht vorgesehen |
Große Unternehmen (Unternehmen, mit mehr als 250 Mitarbeitern) | Große Unternehmen: Fördermittelwettbewerb*
(*Auf Anfrage) | Große Unternehmen: Fördermittelwettbewerb*
(*Auf Anfrage) |
Exemplarisches Rechenbeispiel für eine Investition
So klappt's mit der Förderung
Fördermittelcheck beantragen
Antrag stellen
Nachweis der Mittelverwendung einreichen
Wenn das Gerät bei Ihnen angekommen ist, dann muss noch ein Nachweis zur Mittelverwendung eingereicht werden. Dieser Nachweis umfasst:
- Bestätigung Endenergieeinsparung von mind. 15% für Beantragung der Basisförderung
- Fotonachweis vom Altgerät
- Nachweise für eine ordnungsgemäße/ fachgerechte Entsorgung oder Veräußerung müssen zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden
Sie haben noch Fragen?
David
Sieverdingbeck
Häufig gestellte Fragen
Die angestrebte Bearbeitungszeit für einen Fördermittelantrag sind 14 Tage, sodass Sie bereits 14 Tage nach Eingang der Bewilligung der Förderung den Stapler bestellen können.
Downloads
Merkblatt zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss
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