Sie haben noch Fragen?
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
Die EG-Sozialvorschriften mit den speziellen Regelungen zur Lenk- und Ruhezeit sind sowohl für Unternehmer als auch für das Fahrpersonal ein wichtiges Thema und stehen immer im Fokus von Diskussionen.
Seit dem 02. März 2016 ist nun die überarbeitete Fahrtenschreiberverordnung (EU) Nr. 165/2014 in Kraft getreten. Diese beinhaltet auch eine erweiterte Schulungspflicht für Unternehmer. Fehlt der Nachweis, dass das Fahrpersonal geschult und unterwiesen wurde, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für deren Verstöße. Bei GRUMA erhalten Sie daher die passende Schulung – auch gerne direkt bei Ihnen vor Ort.
Falls der Unternehmer nicht beweisen kann, dass seine Fahrer unterwiesen worden sind, haftet das Unternehmen uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer. Deshalb ist eine vom Fahrpersonal unterschriebene Bestätigung zu den vorgenommenen Unterweisungsinhalten sehr wichtig. Diese wird in die Personalakte übernommen. Auch bislang besteht die Verpflichtung von Unternehmen und Fahrern zur ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgeräts. Ziel ist, dass das Fahrpersonal die im Fuhrpark eingesetzten Geräte (analoge und digitale Kontrollgeräte) beherrscht (u.a. Nachträge, Bedienung, Ausdrucke).
Theorie:
Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können Ihre Mitarbeiter in vertrauter Umgebung Ihre Kenntnisse auffrischen und müssen keine langen Wege auf sich nehmen.
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
Der Gesetzgeber schreibt eine Fahrtenschreiber-Schulung vor
Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr, zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr