Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne
Den Führerschein für Hubarbeitsbühnen in der Tasche und das wars?
Nicht ganz! Ein Unternehmer ist dazu verpflichtet die Bediener von Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen oder Arbeitsbühnen mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Gleichzeitig haben diese das Anrecht an einem entsprechenden Auffrischungskurs teilzunehmen, um ihren Versicherungsschutz zu erneuern.
Mit unserer jährlichen Unterweisung frischen die Teilnehmer schnell & unkompliziert ihre Kenntnisse aus der Erstausbildung auf. Die Themengebiete wechseln dabei jährlich, wodurch regelmäßig alle wichtigen Bereiche besprochen werden. Zudem bringen wir sie in puncto rechtliche und technische Neuerungen auf den aktuellen Stand.
Präsenz oder Online?
Sie haben die Wahl!
Schnell den Versicherungsschutz auffrischen
Wussten Sie, dass ein Unternehmer dazu verpflichtet ist, alle Bediener von Hubarbeitsbühnen mit gültigem Fahrausweis einmal jährlich zu unterweisen? So ist es in § 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 12 Betriebssicherheitsverordnung festgesetzt.
Mit unserer jährlichen Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen und Co. können die Teilnehmer ihre Kenntnisse in nur einer Stunde schnell und unkompliziert auffrischen und vertiefen.
Gesetzliche Grundlagen
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über
1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.
(2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel, für die keine Gebrauchsanleitung nach § 3 Absatz 4 des Produktsicherheitsgesetzes mitgeliefert werden muss. Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels auf dem Markt mitgelieferte Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung zur Verfügung stellen, wenn diese Informationen enthalten, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen.
(3) Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden.
Vorteile der jährlichen Unterweisung "Hubarbeitsbühne Online"
Schnelle Erneuerung des Versicherungsschutzes
Volle Flexibilität - Lernen wann und wo Sie möchten
Lernen im eigenen Tempo
Ausgeklügeltes Lernkonzept mit Bildern, Videos, Sprecher und Abschlussquiz
Unterweisung gemäß der aktuellen DGUV-Vorschriften und Gesetzeslage
Reisekosten- und Zeitersparnis, keine langen Wartezeiten durch Mindestteilnehmerzahl
Flexibel Lernen
Egal ob heute oder morgen, zuhause oder in der Firma, der Teilnehmer entscheidet selbst, wann und wo er die Unterweisung durcharbeitet. Es wird lediglich ein PC, Tablet oder Smartphone mit Internetzugang und der Möglichkeit zur Audiowiedergabe benötigt.
Ein Besuch im Schulungszentrum ist nicht mehr notwendig und der Mitarbeiter ist dadurch schneller wieder einsatzbereit. Es entfallen somit nicht nur die Zeit für die Anreise, sondern auch die Kosten für die Anfahrt sowie für den entstandenen Arbeitsausfall.
Interaktives Lernen im eigenen Tempo
Die Mischung macht’s: Wir haben bei der Erstellung der Schulung darauf geachtet, diese für den Teilnehmer möglichst abwechslungsreich zu gestalten. Statt einer Powerpoint Präsentation mit viel Text erwartet diesen deshalb eine interaktive Schulung mit vielen Schaubildern, Erklärvideos und Quizfragen.
Den Part des Schulungsleiters übernimmt unser Sprecher Wolfgang. Dieser führt die Teilnehmer mit vielen anschaulichen Beispielen durch die Schulung.
Am Schluss einer jeden Lektion sowie am Ende der Unterweisung wird es dann nochmal anspruchsvoll. Hier garantieren ein Lektions- bzw. ein Abschlussquiz, dass der Teilnehmer die Inhalte auch verstanden hat.
Jährliche Online Unterweisung
für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Unsere Jährliche Unterweisung „Hubarbeitsbühne Online“ richtet sich an Bediener von Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen, Arbeitsbühnen & Co., die einen aktuellen Fahrausweis besitzen und diesen im Zuge der gesetzlichen Vorschriften auffrischen müssen.
Einführungspreis
29,00 € (zzgl. MwSt.)
statt 60,00 € (zzgl. MwSt.)
Im Preis enthalten: Online Schulung, Teilnahmezertifikat
Teilnahmevoraussetzungen:
- Besitz eines aktuellen Fahrausweises für Hubarbeitsbühnen
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
- Kenntnisse im Umgang mit Internet, PC, Laptop und Smartphone
- Möglichkeit der Tonausgabe am genutzten Gerät
Ablauf der jährlichen Online Unterweisung
Schritt 1: Für Unterweisung anmelden
Über unseren Schulungskalender können Sie sich schnell und unkompliziert für unsere jährliche Unterweisung „Hubarbeitsbühne Online“ anmelden. Im Anschluss erhalten Sie dann neben Ihrer Bestellbestätigung auch die Login-Daten per E-Mail. Damit können die Teilnehmer sich direkt im Schulungsportal einloggen und loslegen.
Schritt 2: Unterweisung durchführen
Nach der Anmeldung im Schulungsportal können die Teilnehmer mit der Unterweisung starten. Diese besteht aus verschiedenen Lektionen, die alle zu 100 Prozent bestanden werden müssen. Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Lektion wird die nächste Lektion freigeschaltet. Um zum Schluss noch einmal das Wissen aus allen Lektionen zu prüfen, wird die Online Unterweisung mit einem Abschlussquiz abgeschlossen.
Schritt 3: Erhalt der Bescheinigung per E-Mail
Der Teilnehmer hat das Abschlussquiz bestanden? Super! Er erhält nun eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der jährlichen Unterweisung per E-Mail. Diese wird automatisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
Sie haben noch Fragen?
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
GRUMA
Akademie
Häufig gestellte Fragen zur jährlichen Unterweisung "Hubarbeitsbühne Online"
Der Einführungspreis für die Unterweisung beträgt 29,00 € (zzgl. MwSt.).
- Besitz eines aktuellen Fahrausweises für Hubarbeitsbühnen
- Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
- Kenntnisse im Umgang mit Internet, PC, Laptop und Smartphone
- Möglichkeit der Tonausgabe am genutzten Gerät
Um die Unterweisung durchführen zu können, benötigen Sie lediglich einen PC oder ein Tablet mit Internetzugang und der Möglichkeit zur Audiowiedergabe. Auch eine Teilnahme über Ihr Smartphone ist generell möglich.
Unsere Online Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen setzt sich aus verschiedenen Lektionen zusammen. Am Ende jeder Lektion wird dabei der Wissensstand anhand eines Lektionsquiz geprüft. Erst, wenn ein Teilnehmer alle Fragen richtig beantwortet hat, kann er mit der nächsten Lektion beginnen.
Das Abschlussquiz kann wiederum erst dann durchgeführt werden, wenn alle Lektionen erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Teilnehmer muss dabei mindestens 80 Prozent der Fragen richtig beantworten, um das Zertifikat für die Online Unterweisung zu erhalten. Ein schnelles Durchklicken durch die Schulung ist somit nicht möglich.
Die jährliche Unterweisung „Hubarbeitsbühne Online“ dauert, je nach persönlicher Lerngeschwindigkeit, ca. 60 Minuten.
Einer der Teilnehmer besitzt keine eigene E-Mail-Adresse? Kein Problem! Es besteht die Möglichkeit mehrere Teilnehmer über eine gemeinsame E-Mail-Adresse anzulegen.
Sollten während der Bearbeitung der Unterweisung Fragen auftauchen, dann können Sie sich gerne jederzeit an unsere Kollegen aus der GRUMA Akademie wenden:
GRUMA Akademie:
Tel: 0821 78000 2444
E-Mail: [email protected]
Unser Schulungsportal finden Sie unter https://gruma.academymaker.de/
Klicken Sie auf der Seite https://gruma.academymaker.de/ auf „Logindaten vergessen“. Ihr neues Passwort erhalten Sie im Anschluss per E-Mail an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.
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Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2023
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