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Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
Wenn es im Unternehmen brennt, dann zählt jede Sekunde. Schließlich müssen die Mitarbeiter evakuiert und die Brandherde bis zum Eintreffen der Feuerwehr in Schach gehalten werden. Um einen wirksamen Brandschutz zu gewährleisten, sind die Unternehmen deshalb dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu benennen, die im Notfall diese Aufgaben übernehmen.
Die GRUMA Akademie bietet eine umfassende Brandschutzhelfer Ausbildung unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung. Innerhalb eines Tages lernen die Teilnehmer unter anderem alle wichtigen Rechtsgrundlagen, die Aufgaben eines Brandschutzhelfers, sowie das Löschen eines Brandes mit Handfeuerlöschern.
Wie der Name bereits vermuten lässt, gehört es zu den Brandschutzhelfer-Aufgaben im Falle eines Brandes zu unterstützen und die Situation zu sichern. Dies muss nicht zwingend mit der selbstständigen Löschung eines Feuers verbunden sein, sondern schließt ebenfalls die Hilfe und Organisation der Evakuierung des Unternehmens ein.
Zudem dient der Brandschutzhelfer ebenfalls als Ansprechpartner für die Feuerwehr und hilft bei der Prävention von Bränden. Dazu zählen auch die Unterstützung des Brandschutzbeauftragten sowie die Kontrolle von Arbeiten, die in Zusammenhang mit Feuergefahr stehen. Der Brandschutzhelfer evaluiert dabei kontinuierlich die Betriebsabläufe im Unternehmen und versucht Verbesserungsmöglichkeiten und potentielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu entschärfen.
Grundsätzlich kann jeder Brandschutzhelfer werden. Es gibt keine speziellen Voraussetzungen. Ein gewisses Interesse an der Thematik ist jedoch von Vorteil.
Ebenso sollten Sie im Gefahrenfall einen klaren Kopf behalten, um Ihre Kollegen sicher aus dem Gebäude bringen zu können. Ein schnelles und richtiges Handeln kann einen Entstehungsbrand bereits löschen, ohne dass ein großer Sach- oder Personenschaden entsteht.
In der Ausbildung zum Brandschutz- sowie Evakuierungshelfer vermitteln unsere Experten die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Information 205-023 sowie der VDI 4062 Evakuierung von Personen im Gefahrenfall.
Neben einem Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften lernen Sie in der Ausbildung zum Brandschutzhelfer die Grundlagen des betrieblich organisatorischen Brandschutzes kennen – über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern. Auch die Evakuierung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren eines Brands werden thematisiert.
Als Brandschutz- und Evakuierungshelfer können Sie nicht nur Brände mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln löschen, Sie wissen auch, welche Maßnahmen bezüglich einer Evakuierung einzuleiten sind.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Nach erfolgreichen Abschluss der Theorie und Praxis erhalten Sie ein Zertifikat.
Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können unsere Schulungsleiter direkt auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen.
Die Kosten für unsere Brandschutzhelfer Ausbildung können Sie unserer Veranstaltungssuche entnehmen.
Es gibt keine speziellen Voraussetzungen. Ein Interesse an der Thematik ist von Vorteil. Ebenso sollten Sie im Gefahrenfall einen klaren Kopf behalten, um die Kollegen sicher aus dem Gebäude bringen zu können. Ein schnelles und richtiges Handeln kann den Entstehungsbrand bereits löschen ohne große Sach- oder Personenschäden.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nimmt einen halben Seminartag in Anspruch. Beginn ist um 07.30 Uhr. Ende um circa 12 Uhr.
Bei einer normalen Brandgefährdung müssen ca. 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Um welchen Grad der Brandgefährdung es sich in Ihrem Unternehmen handelt, ist jedoch im Vorfeld durch eine Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu prüfen.
Laut dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1 und der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 muss der Arbeitgeber entsprechend der Arbeitsstätte, der betrieblichen Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten dafür sorgen, dass Maßnahmen zur Brandbekämpfung getroffen werden. Dazu zählt auch, dass das Unternehmen Mitarbeiter benennt, die diese Maßnahmen übernehmen und verantworten.
Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 muss ab einem Mitarbeiter ein Brandschutzhelfer benannt werden.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Nach erfolgreichen Abschluss der Theorie und Praxis erhalten Sie ein Zertifikat. Es gibt keine Prüfung.
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne