Ladegeräte für Stapler
Bei GRUMA erhalten Sie eine große Auswahl an verschiedenen Ladegeräten für Staplerbatterien mit unterschiedlichsten Leistungsstärken. Wählen Sie zwischen Ladegeräte für Blei-Säuren-Batterien oder Ladegeräte für Lithium-Ionen-Batterien.
- Ladegeräte für Blei-Säure-Batterien
- Ladegeräte für Lithium-Ionen-Batterien
- Persönliche Beratung

Innovative Ladetechnik für Ihre Antriebsbatterien
Aufgrund der leistungsstarken Technik der Elektrostapler steigen mittlerweile immer mehr Betreiber auf elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge um. Neben optimal auf den Einsatz abgestimmten Flurförderzeugen und den richtig ausgewählten Staplerbatterien, ist das Ladegerät ein weiterer wichtiger Faktor für den effizienten Einsatz. Dies alles ist unter dem Aspekt der höchsten Verfügbarkeit und der höchsten Umschlagleistung zu sehen. Selbst beim Einsatz von nur einem Fahrzeug ist es wichtig, die verschieden Komponenten aufeinander abzustimmen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie ein Flurförderzeug zu niedrigsten Kosten betreiben.

Mit einem perfekt abgestimmten Batterie- und Ladegeräte-Konzept optimieren Sie Ihre laufenden Betriebskosten und gewährleisten einen reibungslosen (Mehrschicht-)Betrieb.
Die Verfügbarkeit des Gesamtsystems aus Fahrzeug – Batterie – Ladegerät steht dabei immer im Vordergrund. Hierbei entscheidend ist die Auswahl des passenden Ladegeräts für jede Anwendung. Maßgebend sind dabei die jeweiligen Einsatzbedingungen, die zur Verfügung stehende Ladezeit, sowie die eingesetzte Batterietechnologie und gewählte Batteriekapazität.
Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge

Was ist eine Batterieladeanlage und wozu benötige ich diese?
Eine Batterieladeanlage umfasst Laderäume, Ladestationen, Einzelladeplätze als auch alle elektrischen Einrichtungen, die zum Laden einer Batterie erforderlich sind. Es ist also ein Raum oder Platz an dem die Staplerbatterien aufgeladen werden.
Hier gibt es, je nach Größe der Staplerflotte, verschiedene Versionen. Bei einem Batterieladeraum und einer Ladestation werden die Staplerbatterien zum Ladevorgang aus dem Flurförderzeug ausgebaut. Diese Varianten sind zum Beispiel im Mehrschichtbetrieb sehr sinnvoll. Bei einem Einzelladeplatz oder einer Ladestelle bleibt die Batterie während des kompletten Ladevorgangs im Fahrzeug.
Flottenbetreiber müssen sich in Zukunft bei der Ladetechnik noch sehr viel intensiver mit diesem Thema beschäftigen. Die GRUMA unterstützt Sie unter Beachtung der existierenden Vorschriften bei der Auswahl und der Platzierung der Ladegeräte. Noch anspruchsvoller ist die Planung eines separaten Batterieladeraums mit Einzelladeplätzen. Hier ist es auf jeden Fall erforderlich bereits bei der konzeptionellen Neu – oder Umbauplanung einen Spezialisten mit einzubinden.
Wir bieten Ihnen das Know–How und können Ihnen eine fertige Planung ausarbeiten.

Verschiedene Lademöglichkeiten für Staplerbatterien

Batterieladeraum
Der Batterieladeraum ist eine Räumlichkeit, in der Staplerbatterien vorübergehend zum Laden aufgestellt werden. Die Ladegeräte sind von Staplerbatterien räumlich getrennt.

Batterieladestation
Staplerbatterien können an die Batterieladestation vorübergehend zum Laden angeschlossen werden. Die Ladegeräte sind hier mit den Staplerbatterien im gleichen Raum.

Einzelladeplatz (Ladestelle)
Ein Einzelladeplatz ist ein Platz, der durch die geeignete Anordnung und die Kenntlichmachung speziell für das Laden von Staplerbatterien eingerichtet ist.

Was muss ich beim Errichten und Nutzen von Batterieanlagen beachten?
Bei der Nutzung von Elektrostaplern benötigt jedes Unternehmen eine Batterieladeanlage, sprich einen definierten Platz oder Raum in dem ein oder gleich mehrere Ladegeräte aufgestellt werden können. Nicht alle Bereiche in einem Unternehmen sind dafür geeignet. Erfahrungen zeigen, dass es immer noch viele Unternehmen gibt, die die Auswahl des geeigneten Platzes nicht genug durchdenken und die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für einen derartigen Platz nicht beachten.
Durch eine Gefährdungsbeurteilung können Sie analysieren, welche Maßnahmen für Ihren Betrieb notwendig sind. Gerne unterstützen unsere Spezialisten Sie bei diesem Vorhaben.
Welche Mindestabstände müssen bei Batterieanlagen eingehalten werden?
Zwischen den einzelnen Stellplätzen sollte ein Abstand von mindestens 0,6 m vorhanden sein. Ladegeräte und funkenbildende Betriebsmitteln, wie Schalter, Steckdosen oder ähnliches sollten dagegen in mindestens 1,0 m Entfernung positioniert werden. Zu brennbaren Gegenständen, feuer-, explosions- oder explosivstoffgefährdeten Bereichen ist ein Abstand von mindestens 2,5 m notwendig. Die Raum-/ Ganghöhe sollte mindestens 2,0 m betragen.

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