Gefahrgut Unterweisung (ADR 1.3)
Egal ob Chemikalien, Benzin oder Heizöl – immer, wenn gefährliche Stoffe oder Gegenstände (kurz: Gefahrgut) auf der Straße bewegt werden, ist größte Vorsicht geboten. Sonst kann es bei unsachgemäßem Transport zu schweren Unfällen kommen. Deswegen ist es wichtig, dass neben den Fahrern auch alle Mitarbeiter, die mit dem Gefahrgut zu tun haben (z.B. Lagerpersonal), ausreichend geschult werden.
Unsere Gefahrgut Unterweisung gemäß 1.3 ADR vermittelt den Teilnehmern neben den aktuellen Vorschriften auch Kenntnisse in der korrekten Kennzeichnung und Behandlung von Gefahrgut. Zudem klären unsere Schulungsleiter über mögliche Gefahren und Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen und Notfallmaßnahmen auf.
Ihre Vorteile
Getränke, Mittagessen und Snacks inklusive
Erfahrene und qualifizierte Schulungsleiter
Viele Praxisbeispiele zur Erleichterung der Umsetzung der Vorschriften im Alltag
Alle Informationen zur Gefahrgut Unterweisung
Rechtliche Grundlagen
Jede Person, zu deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter zählt, muss gemäß Kapitel 1.3 ADR (Abschnitt 8.2.3 ADR) geschult werden.
Die Abkürzung ADR steht dabei für „Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“ und bedeutet auf deutsch: Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Die Richtlinien werden alle zwei Jahre an die neuesten technischen und juristischen Erkenntnisse angepasst und sind durch eine EU-Verordnung in allen Mitgliedsstaaten rechtsgültig. Dementsprechend sollten auch die Kenntnisse der Mitarbeiter regelmäßig aufgefrischt werden.
An wen richtet sich die Gefahrgut Schulung?
Die Gefahrgut Unterweisung nach ADR 1.3 richtet sich an alle Mitarbeiter eines Unternehmens, die Gefahrgut transportieren oder zu deren Verantwortungsbereich Gefahrgüter im Straßenverkehr zählen.
Dazu gehören beispielsweise Fahrer von Fahrzeugen, die keinen ADR-Schein benötigen, da die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit nicht überschritten wird. Auch Mitarbeiter, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder diese Aufgabe in Zukunft übernehmen sollen (Versender, Verpacker, Verlader), sollten entsprechend unterwiesen werden.
Inhalte der Gefahrgut Unterweisung
In unserer Unterweisung erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Gefahrguttransport wissen müssen. Dazu gehören:
- Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
- Allgemeine Gefahreneigenschaften (Gefahrenklassen)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen, persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Kennzeichnungen, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln
- Durchführung der Beförderung (Be- und Entladen, etc.)
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen/Zwischenfällen
Wir kommen zu Ihnen: GRUMA Inhouse-Schulung
Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können unsere Schulungsleiter direkt auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen.
Ihr Leistungspaket: Das bekommen Sie bei der Gefahrgutschulung
- Softgetränke und Kaffee über die komplette Schulungsdauer
- Warmes Mittagsessen
- Schulungsunterlagen
- Qualifizierte und erfahrene Ausbilder
- Teilnahmezertifikat
Teilnahmevoraussetzungen Gefahrgutschulung
- Mindestalter 18 Jahre
- Geistige und körperliche Eignung
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Verhaltensmerkmale: Es wird vorausgesetzt, dass die Person verantwortungsbewusst, zuverlässig, vorsichtig und rücksichtsvoll handelt
Häufig gestellte Fragen zur Gefahrgut Schulung
Da wir nur Inhouse Schulungen anbieten, werden die Kosten für die Gefahrgut Schulung je nach Gruppengröße, Anfahrtsweg, etc. individuell berechnet.
Für unsere Gefahrgut Unterweisung gemäß ADR 1.3 sollten Sie einen Seminartag einplanen.
Es gibt neun verschiedene Gefahrgutklassen:
- Explosive Stoffe
- Gase und gasförmige Stoffe
- Entzündbare, flüssige Stoffe
- Entzündbare, feste Stoffe
- Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- Giftige Stoffe
- Radioaktive Stoffe
- Ätzende Stoffe
- Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Nein. Nur Fahrer, die eine bestimmte Menge an Gefahrgut transportieren, müssen den ADR-Schein machen. Unsere Unterweisung richtet sich an Fahrer, die Mengen unterhalb dieser Grenze transportieren sowie Mitarbeiter, die mit dem Gefahrgut im Arbeitsalltag zu tun haben.
Sie haben noch Fragen?
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
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