Schulung Sicherheitsbeauftragter | 2-Tages-Kurs

Der Sicherheitsbeauftragte ist einer der wichtigsten Positionen im Unternehmen. Er minimiert bei Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten nicht nur Unfall- und Gesundheitsgefahren, er unterstützt auch bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

Sicherheitsbeauftragter mit gelber Warnweste erklärt Vorgang in der Halle
Schulung Sicherheitsbeauftragter | 2-Tages-Kurs

Ihre Vorteile

Grundlehrgang - Lernen Sie alles Wichtige in nur 2 Tagen

Umfangreiches Fachwissen für Ihre Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter erwerben

Arbeitsbedingte Unfälle und Erkrankungen verhindern

Gesetzliche Verpflichtungen erfüllen und Sicherheitsbeauftragten stellen

Was lerne ich bei der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten?

mann mit gelber sicherheitswarnweste zeigt etwas

Schulungsablauf Sicherheitsbeauftragter Grundlehrgang

Theorie

  • Übersicht über rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben und Funktionen eines Sicherheitsbeauftragten
  • Erste Hilfe, Brandschutz, persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Gefahren erkennen, Unfallarten kennenlernen
  • Sicherheit im Betrieb
Übersicht über Rechtliches, Aufgaben und Funktionen
Jeder Sicherheitsbeauftragte muss nicht nur wissen, wo dessen Stellung im Unternehmen ist und was seine Aufgaben sind. Es ist auch ein grundlegendes Verständnis über die Rechtsstruktur und die Funktionen im Arbeitsschutz notwendig, nicht zuletzt zum Eigenschutz des Sicherheitsbeauftragten.
Erste Hilfe, Brandschutz, PSA
Gefahren lassen sich zwar einschränken und größtenteils vermeiden (zum Beispiel durch das ordnungsgemäße Tragen von persönlicher Schutzausrüstung), sollte es aber doch einmal zum Unglück kommen muss der Sicherheitsbeauftragte die notwendigen Maßnahmen und Abläufe im Unternehmen geplant haben. So ist neben dem Brandschutz auch die Erste Hilfe im Rahmen des Notfallschutzes essenziell.
Gefährdungen erkennen & Unfallarten kennen lernen
Zur Abschätzung des Gefahrenpotenzials von Vorgängen im Unternehmen muss der Sicherheitsbeauftragte Kenntnis über sämtliche mögliche Unfallarten besitzen. So kann er Gefährdungen erkennen und aktiv zur Verhinderung dieser beisteuern. Dazu gehören nicht zuletzt Gefährdungen wie etwa Lärm oder Stress, die zu erheblichen Gesundheitseinschränkungen führen können.
Sicherheit, egal wo man geht oder steht
Der Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens ist das oberste Gebot. Daher muss nicht nur der Verkehr auf dem Betriebsgelände geregelt und sicher ablaufen, sondern auch außerhalb des Geländes (z.B. das Fahrzeug des Servicetechnikers) muss auf Sicherheit wert gelegt werden. Große und langfristige Gesundheitsprobleme können nicht zuletzt am Schreibtisch auftreten, wenn bei einer sitzenden Tätigkeit die Ergonomie des Schreibtischstuhls oder des Tisches nicht beachtet wird.
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Wir kommen zu Ihnen: GRUMA Inhouse-Schulung

Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb schulen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. 

Sicherheitsbeauftragte neben Linde Staplern

Details zum Seminar für Sicherheitsbeauftragte

Teilnehmerkreis: Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte und Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind

Voraussetzung: Jeder interessierte kann sich anmelden. Es gibt keine Voraussetzungen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 

Dauer: 2 Tage (7:30 – 16:30 Uhr)

Ort: GRUMA Akademie Garching

Verpflegung in der GRUMA Akademie Getränke

Ihr Leistungspaket in der GRUMA Akademie

  • Softgetränke und Kaffee über die komplette Schulungsdauer
  • Warmes Mittagessen
  • Schulungsunterlagen
  • Qualifizierte Schulungsleiter
  • Multimediale Schulung
  • Zertifikat
akademie

Sie haben noch Fragen?

Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne

GRUMA

Akademie

Gesetzliche Grundlagen

In einem Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss ein Unternehmer einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, der sich um die bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren kümmert. Bei Unternehmen in denen „besondere Gefahren für Leben und Gesundheit“ vorherrschen, kann auch schon vor Erreichen der Mindestbeschäftigtenzahl ein Sicherheitsbeauftragter nötig werden.

Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei der „Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten“. Dies beinhaltet z.B. das „Vorhandensein und die ordnungsgemäße Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen“.

§22 SGB VII ansehen

Downloads

Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2023

Weitere Angebote der GRUMA Akademie

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