Jährliche Unterweisungen
Sie möchten Ihre Mitarbeiter ohne viel Aufwand unterweisen? Die GRUMA Akademie bietet Ihnen ein umfangreiches Portfolio an Unterweisungen aus den Bereichen Stapler, Hubarbeitsbühne, Kran, Teleskopstapler, Erdbaumaschine und Büro.
Unsere erfahrenen Schulungsleiter frischen schnell und unkompliziert die Kenntnisse Ihrer Mitarbeiter aus der Erstausbildung auf und bringen diese in puncto Neuerungen auf den aktuellen Stand. So werden Wissenslücken geschlossen, die Wahrnehmung von Risiken im Arbeitsalltag geschärft und dadurch das Unfallrisiko minimiert.
Übersicht: Jährliche Unterweisungen
Wir bieten verschiedene Auffrischungskurse für Bediener von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, Teleskopstaplern, Kranen und Erdbaumaschinen sowie Mitarbeiter in Büro und Verwaltung an. Die Unterweisungen können wahlweise in Präsenz, Online oder direkt im Unternehmen (Inhouse) durchgeführt werden.
Online Unterweisungen
Unterweisungen in Präsenz
Inhouse Schulungen
Sicherheitsunterweisung im eigenen Unternehmen
Sie möchten mehrere Mitarbeiter in Ihrem Betrieb unterweisen? Wir halten auf Anfrage auch Seminare bei Ihnen vor Ort ab. So können Ihre Mitarbeiter in vertrauter Umgebung ihre Kenntnisse auffrischen und müssen keine langen Wege auf sich nehmen.
Alle Informationen zur jährlichen Unterweisung auf einen Blick
Warum müssen Mitarbeiter jährlich unterwiesen werden?
Um Unfälle im Betrieb zu vermeiden, muss jeder Arbeitgeber gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz und §4 DGUV Vorschrift 1 seine Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen.
Die Unterweisung muss bei unveränderter Gefährdungssituation und Arbeitsaufgabe mindestens einmal jährlich wiederholt werden, sodass die Beschäftigten ihre Kenntnisse auffrischen und erweitern können. Bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, der Veränderung des Aufgabenbereichs, nach Unfällen sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien muss eine weitere spezifische Unterweisung durchgeführt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Der Gesetzgeber schreibt jährliche Unterweisungen vor
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.
Welche Personen müssen unterwiesen werden?
- Angestellte in Büro und Verwaltung
- Bediener von Flurförderzeugen (Stapler & Teleskopstapler)*
- Bediener von Brückenkranen (Hallenkran) und Säulenkranen sowie Schienenlaufkatzen usw.*
- Bediener von Hubarbeitsbühnen*
- Bediener von Erdbaumaschinen*
- Jeder, der Ladung transportiert und diese sichert*
*Voraussetzung: Ausbildung/Schulung in den Bereichen Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen („Führerschein“), Ladungssicherung
Wie läuft eine jährliche Unterweisung bei GRUMA ab?
Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Unterweisung dient vor allem der Unfallverhütung. In unseren Sicherheitsunterweisungen werden die Kenntnisse der Teilnehmer hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen daher nochmals aufgefrischt und wichtige Lehrgangsinhalte wiederholt. Außerdem erfahren diese alles über Neuerungen im jeweiligen Gebiet.
Durch die Analyse von Unfallbeispielen aus der Praxis werden die Schulungsteilnehmer zudem hinsichtlich potentieller Gefahren im Betrieb sensibilisiert, wodurch später Gefährdungen erkannt und entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.
Sie haben noch Fragen?
Die Mitarbeiter der GRUMA Akademie helfen Ihnen gerne
Downloads
Schulungsprogramm der GRUMA Akademie 2023
Weitere Angebote der GRUMA Akademie
- Ob für Einsteiger oder Fortgeschrittene, Online oder in Präsenz - Mit GRUMA werden Sie optimal im Umgang mit Gabelstaplern in Theorie und Praxis geschult.
- An nur einem Tag werden Ihnen alle relevanten Kenntnisse für den Kranschein in Theorie und Praxis vermittelt.
- Wir schulen Sie für den Einsatz von Teleskopstaplern sowohl mit starrem Aufbau, mit drehbaren Oberwagen oder auch als Hubarbeitsbühne.
- Erlernen Sie bei GRUMA den theoretischen sowie praktischen Umgang mit Baggern, Radladern und weiteren Erdbaumaschinen und -geräte.