Regalprüfung
Palettenregale, Einfahrregale, Durchlaufregale,… Regale sind ein wesentlicher Bestandteil von Lagereinrichtungen und werden in verschiedenen Größen und Bauweisen eingesetzt. Alle Regale, die gewerblich genutzt werden, unterliegen dabei einer Prüfpflicht nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061 und müssen somit jährlich von einer befähigten Person auf ihren sicheren Zustand hin geprüft werden.
Unser kompetentes Expertenteam mit über 50 Jahren Erfahrung unterstützt Sie gerne bei Ihrer Pflicht und prüft Ihre Regale zuverlässig gemäß der aktuellen Vorschriften. Bei bestandener Prüfung erhalten Ihre Regale das GRUMA Prüfsiegel.
Gute Gründe für eine Regalinspektion
Herstellerunabhängige Prüfung Ihrer Regalanlagen
Zuverlässige Feststellung aller Schäden und Mängel
Prüfer mit über 50 Jahren Erfahrung in der Regalinspektion
Anlagensicherheit für optimale Auslastung
Prüfung gemäß der aktuellen Vorschriften
Beratung gesetzlicher Vorgaben im Schadensfall
Schadensvorbeugung - Schutz vor teuren Ausfallszenarien
Auf Wunsch anschließender Reparaturservice
Welche Regale müssen geprüft werden?
Gemäß der DIN EN 15635 sind alle ortsfesten Regalsysteme aus Stahl, die gewerblich genutzt werden, prüfpflichtig. Dazu zählen:
- Fachbodenregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahrregale
Wie oft muss eine Regalprüfung durchgeführt werden?
Die regelmäßige Prüfung von Regalen ist sowohl in der DGUV Information 208-061 als auch in der DIN EN 15635 geregelt. Hierbei wird zwischen einer Experteninspektion und Sichtkontrollen unterschieden. Die Expertenkontrolle muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Die Sichtkontrolle erfolgt dagegen in der Regel einmal pro Woche durch den Sicherheitsbeauftragten.
Gesetzliche Vorgaben zur Prüfung von Regalen
Abschnitt 9.4.2.3: „In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dem Sicherheitsbeauftragten ist ein schriftlicher Bericht über Beobachtungen und Vorschlägen zu jeglichen erforderlichen Handlungen zu übergeben.“
Abschnitt 6.1: Prüfung von Lagereinrichtungen
Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Unternehmer Art und Umfang erforderlicher Prüfungen, die Prüffristen, und die Qualifikation des Prüfpersonals im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
§ 14 Abs. 2 BetrSichV regelt die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können.
…
Zu den Inhalten der Prüfung von Regalen (insbesondere verstellbaren Palettenregalen) siehe DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ und DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“.
Wer darf Regale nach DIN EN 15635 prüfen?
Regale dürfen nur von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Ein Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über das jeweilige Arbeitsmittel besitzt.
Diese Person muss mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut sein, dass diese den arbeitssicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann.
Inhalt und Ablauf unserer Regalprüfungen
Was wird bei der Regalprüfung geprüft?
Bei einer Regalprüfung führen unsere Experten eine Sichtkontrolle gemäß DIN EN 15635 durch:
- Schäden durch Stoßeinwirkung an irgendeinem Teil der Konstruktion, speziell Beschädigung von Stützen und Trägern
- Lotrechter Stand der Regalstützen
- Zustand und Grad der Wirksamkeit sämtlicher Bauteile, insbesondere Fußplatten und Aushängesicherungen
- Sichtbare Risse in Schweißnähten oder im Grundmaterial
- Allgemeiner optischer Zustand des Gebäudebodens
- Lage der Lasten auf den Paletten und Ladungsträgern
- Positionierung der Ladungsträger auf dem Regal und auf dem Boden
- Einhaltung der Regal-Montageanleitung
- Aktualität und Vollständigkeit der Belastungs- und Informationshinweise
- Korrekte Beladung der Lagerplätze
- Ausreichende Stabilität der Ladeeinheiten
- Ausreichende Abmessungen der Ladeeinheiten
Wie läuft eine Regalinspektion ab?
- Wir begutachten die Regale bei einem kostenlosen Termin vor Ort.
- Sie erhalten ein Angebot über die regelmäßige Regalprüfung gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
- Die Prüfung erfolgt bei laufendem Betrieb (keine Ausfallzeiten für Sie).
- Sie erhalten ein Prüfprotokoll als Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung.
- Wenn nötig, erhalten Sie ein kostenfreies Angebot über die anfallenden Instandsetzungsarbeiten.
Sie haben noch Fragen?
Florian
Wolf
Häufig gestellte Fragen zur Regalprüfung
Es sollten ein geeignetes Hubgerät vorhanden sein, damit der Inspekteur z.B. einem vermuteten Schaden im höheren Bereich einer Regalanlage in Augenschein nehmen kann. Zudem sollten alle verfügbaren Informationen zur Regalanlage (z.B. Aufbauanleitung, Lieferscheine, Skizzen, Pläne, Gefährdungsbeurteilung, Abnahmeprotokoll, etc.) in Kopieform zur Verfügung stehen. Bei der Inspektion muss der Sicherheitsbeauftragte oder eine andere für das Lager verantwortliche Person des Kunden anwesend sein.
Die Regalprüfung kann während des laufenden Betriebes vorgenommen werden. Die wichtigste Komponente ist die Sichtprüfung und bezieht sich vor allem auf Schäden die auf Bodenhöhe (z.B. durch Lagertechnikgeräte) erzeugt werden. Somit müssen die Regale nicht abgeräumt werden.
Insbesondere bei Schwerlastregalen ist eine regelmäßige Prüfung zwingend notwendig. Daher prüfen wir gerne auch Ihre Schwerlastregale.
Lagereinrichtungen sind ortsfeste Regale sowie verfahrbare Regale und Schränke. Regale sind z.B. Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale, Durchlaufregale, und mehrgeschossige Regaleinrichtungen.
Schränke sind z.B. Schränke mit Flügel-, Roll- oder Schiebetüren, Schränke mit Schubladen oder Auszügen, mehrgeschossige Schrankeinrichtungen und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen.
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