Bereich: Fördertechnik

Stapler-Aufträge kontaktlos zuweisen

Sie möchten trotz Corona-bedingten Hygienevorschriften ganz normal weiterarbeiten? Dann sollten Sie einen Blick auf die Truck Call App von Linde Material Handling werfen. Hier lassen sich die Fahraufträge für Flurförderzeuge direkt über das Mobiltelefon digital zuweisen. Der persönliche Kontakt zwischen den Logistikmitarbeitern wird damit auf ein Minimum reduziert. Mehr Details zur neuen Technologie erfahren Sie im Artikel.

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Die Truck Call App von Linde
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Redaktion

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„Social Distancing“ lautet das Gebot der Stunde. Denn nur durch die Einhaltung des Mindestabstands und die damit verbundene Änderung der Arbeitsweisen kann die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter bestmöglich geschützt werden. „Alle Unternehmen müssen sich Gedanken machen, wie sie für möglichst große Abstände zwischen den Mitarbeitern sorgen, wenn Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren aufgehoben werden und die Wirtschaft schrittweise zum ‚Business as usual’ zurückkehrt“, erklärt Marietta Landsmann, Senior Manager Digital Products bei Linde Material Handling.

An dieser Stelle könnten Technologien zur Fernsteuerung von Prozessen, wie die Truck Call App von Linde eine wichtige Rolle spielen. Diese funktioniert ähnlich wie moderne Taxi-Apps à la Uber: Die Aufträge werden an alle Fahrer des Unternehmens verschickt, bis der Auftrag von einer Person angenommen wird. Nach demselben Prinzip funktioniert der Ruf nach einem Staplerfahrer. Dadurch wird das Zuweisen von Fahraufträgen deutlich einfacher und die Kommunikationswege zwischen Verantwortlichen und Fahrern verkürzt.

Der persönliche Kontakt zwischen den Beteiligten ist damit nicht notwendig. Denn der Schichtleiter stellt die zu erledigenden Transport- oder Kommissionieraufträge von seinem Smartphone, Tablet oder Computer aus zusammen mit einer Dringlichkeitsstufe für den Auftrag in das System ein. Daraufhin informiert die App alle Staplerfahrer, deren Gerät für den Transportauftrag infrage kommt. Bestätigt ein Fahrer online, verschwindet der Job aus dem System und nach Erledigung erhält der Schichtleiter eine Benachrichtigung.

Ob ein Betrieb von Staplern auf einem Gelände mit „beschränkt öffentlichen Wegen“ stattfindet, muss in jedem Einzelfall mit den zuständigen Behörden geklärt werden. Eine präventive Prüfung, auch unter Einbeziehung des vertraglichen Versicherers, ist daher ratsam und kann das Unternehmen vor unliebsamen Überraschungen schützen. Ist eine Zulassung des Staplers für den öffentlichen Straßenverkehr notwendig, sind vielfältige Maßnahmen zu treffen. Das bedeutet in erster Linie die Erteilung einer Betriebserlaubnis, und diese setzt Warnlampen, Warndreieck, Zinkenschutz, eine Beleuchtungsanlage nach StVO und eine TÜV-Abnahme voraus. Dazu ist es gegebenenfalls auch erforderlich, die Höchstgeschwindigkeit des Staplers zu reduzieren. Denn Fahrzeuge, die bauart-bedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können, sind von der Zulassungspflicht und der Kfz-Steuer befreit und benötigen anstelle eines amtlichen Kennzeichens lediglich eine Kennzeichnung mit Name und Anschrift des Besitzers.

 

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