Palettenregale, Einfahrregale, Durchlaufregale,… Regale sind ein wesentlicher Bestandteil von Lagereinrichtungen und werden in verschiedenen Größen und Bauweisen eingesetzt. Alle Regale, die gewerblich genutzt werden, unterliegen dabei einer Prüfpflicht nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 und müssen somit jährlich von einer befähigten Person auf ihren sicheren Zustand hin geprüft werden.
Unser kompetentes Expertenteam mit über 40 Jahren Erfahrung unterstützt Sie gerne bei Ihrer Pflicht und prüft Ihre Regale zuverlässig gemäß der aktuellen Vorschriften. Bei bestandener Prüfung erhalten diese im Anschluss das GRUMA Prüfsiegel.
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Anlagensicherheit für optimale Auslastung
Abschnitt 9.4.2.3: „In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dem Sicherheitsbeauftragten ist ein schriftlicher Bericht über Beobachtungen und Vorschlägen zu jeglichen erforderlichen Handlungen zu übergeben.“
Abschnitt 6.1: „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Über das Prüfergebnis sind Aufzeichnungen zu führen.“
Bei einer Regalprüfung führen unsere Experten eine Sichtkontrolle gemäß DIN EN 15635 durch:
Unsere Experten beraten Sie gerne
Florian Wolf
Leitung Arbeitssicherheit und Regalservice, Leitung Akademie
Tel: 0821/780003310
E-Mail: florian.wolf@gruma.de
Es sollten ein geeignetes Hubgerät vorhanden sein, damit der Inspekteur z.B. einem vermuteten Schaden im höheren Bereich einer Regalanlage in Augenschein nehmen kann. Zudem werden alle verfügbaren Informationen zur Regalanlage (z.B. Aufbauanleitung, Lieferscheine, Skizzen, Pläne, Gefährdungsbeurteilung, Abnahmeprotokoll, etc.) sollten in Kopieform zur Verfügung stehen. Bei der Inspektion muss der Sicherheitsbeauftragte oder eine andere für das Lager verantwortliche Person des Kunden anwesend sein.
Die Regalprüfung kann während des laufenden Betriebes vorgenommen werden. Die wichtigste Komponente ist die Sichtprüfung und bezieht sich vor allem auf Schäden die auf Bodenhöhe (z.B. durch Lagertechnikgeräte) erzeugt werden. Somit müssen die Regale nicht abgeräumt werden.
Insbesondere bei Schwerlastregalen ist eine regelmäßige Prüfung zwingend notwendig. Daher prüfen wir gerne auch Ihre Schwerlastregale.
Bei der DGUV Regel 108-007 handelt es sich um die frühere BGR 234. Dementsprechend führen wir auch eine Regalprüfung nach BGR 234 durch.
Lagereinrichtungen sind ortsfeste Regale sowie verfahrbare Regale und Schränke. Regale sind z.B. Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale, Durchlaufregale, und mehrgeschossige Regaleinrichtungen.
Schränke sind z.B. Schränke mit Flügel-, Roll- oder Schiebetüren, Schränke mit Schubladen oder Auszügen, mehrgeschossige Schrankeinrichtungen und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen.
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