Als Bediener von Kranen und Anschläger von Lasten sind Sie mindestens einmal jährlich gesetzlich dazu verpflichtet, sich im Umgang mit Kranen und Anschlagmitteln unterweisen zu lassen. In unserer jährlichen Unterweisung frischen wir Ihre Kenntnisse aus der Erstausbildung nochmals auf und klären Sie über rechtliche und technische Neuerungen auf. Die Themen der Unterweisung wechseln jährlich, sodass alle wichtigen Gebiete regelmäßig behandelt werden.
Voraussetzung: Die Teilnehmer sollten bereits im Umgang mit Kranen geschult worden sein.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Unterweisung gemäß der aktuellen DGUV-Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen
- Erfahrene Referenten aus der Praxis
- multimediale Präsentation